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Haustechnik Krell
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86633 Neuburg an der Donau
Homepage:www.haustechnik-krell.de
Telefon:08431 3914575

Haustechnik Krell

Professionelle Heizungswartung in Neuburg an der Donau

Ei­ne ge­war­te­te und op­ti­mal ein­ge­stell­te Hei­zungs­an­la­ge spart ba­res Geld

Ob­wohl vie­le Men­schen wis­sen, wie wich­tig ei­ne ge­war­te­te Hei­zungs­an­la­ge ist, wird die­ses The­ma meis­tens erst wahr­ge­nom­men, wenn die An­la­ge aus­fällt. Wir sa­gen Ih­nen, wa­rum ei­ne re­gel­mä­ßi­ge War­tung wich­tig und sinn­voll ist.

Heizungswartung: Wie oft, wann und warum?

Schon im Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 60 ist festgelegt, dass die regelmäßige Wartung der Heizungsanlagen zu den Pflichten eines jeden Betreibers einer Heizungs- und Warmwasseranlage gehört. Sollten solche Überprüfungen unregelmäßig gemacht bzw. vernachlässigt werden, erlöschen zum einen die Garantieansprüche der Anlagenhersteller, zum anderen ist im Schadensfall von einer vollständigen Haftung für verursachte Schäden bzw. Kosten auszugehen. Dies aber nur am Rande, weil die wichtigsten Gründe Ihnen bei jeder Heizkostenabrechnung Geld einsparen.


Fragen Sie jetzt ganz un­ver­bind­lich ei­ne Hei­zungs­war­tung bei uns an.


Gründe für eine regelmäßige Heizungswartung

  • Mieter und Bewohner der Wohngebäude leben sicherer.
  • Die allgemeine Lebensdauer der Heizungsanlage steigt stark an.
  • Sie profitieren von einer Energieersparnis von bis zu fünfzehn Prozent bei einer optimal eingestellten Heizungsanlage.
  • Sie schonen die Umwelt durch weniger Schadstoffemissionen.
  • Sie beugen größeren Schäden an der Heizungsanlage vor und schützen sich so vor hohen Investitionen durch zu spät veranlasste Reparaturen.
  • Sie können Garantien bei dem Hersteller der Heizungsanlage geltend machen.

Gerade bei den langjährigen Garantien auf Heizungsanlagen, wie zum Beispiel beim Kauf eines neuen Heizkessels, sollte eine jährliche durchgeführte und dokumentierte Wartung vorliegen, um im Falle eines Defekts Garantieansprüche geltend machen zu können.

Auszug aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – § 60 Wartung und Instandhaltung:

„(1) Komponenten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad von Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung haben, sind vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten.“

„(2) Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. [...]“


Nehmen Sie Kontakt auf

Und vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Heizungswartung!


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